Parken
Behindertenparkplätze
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Im gesamten Düsseldorfer Stadtgebiet gibt es allgemeine Behindertenparkplätze. Dort darf geparkt werden, wenn die Ausnahmegenehmigung für eine Parkerleichterung vorliegt. Die Ausnahmegenehmigung wird in der Regel nur bei einer außergewöhnlichen Gehbehinderung (Merkzeichen aG) oder bei Blindheit (Merkzeichen BL) erteilt. Sie kann beim Amt für Soziales und Jugend kostenlos beantragt werden.
Ansprechpartner
Amt für Soziales und Jugend
Abteilung Teilhabe und Inklusion
Willi-Becker-Allee 8
40227 Düsseldorf
Telefon: 0211 8991
E-Mail: schwerbehindertenrecht@duesseldorf.de