Parken
Behindertenparkplätze
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                    Im gesamten Düsseldorfer Stadtgebiet gibt es allgemeine Behindertenparkplätze. Dort darf geparkt werden, wenn die Ausnahmegenehmigung für eine Parkerleichterung vorliegt. Die Ausnahmegenehmigung wird in der Regel nur bei einer außergewöhnlichen Gehbehinderung (Merkzeichen aG) oder bei Blindheit (Merkzeichen BL) erteilt. Sie kann beim Amt für Soziales und Jugend kostenlos beantragt werden.
Ansprechpartner
                    Amt für Soziales und Jugend
                    Abteilung Teilhabe und Inklusion 
                    Willi-Becker-Allee 8
                    40227                    Düsseldorf
                
                    Telefon: 0211 8991                    
E-Mail: schwerbehindertenrecht@duesseldorf.de                
 
                 
                             
                             
                         
                                    